Nützliche Infos

Allgemeine Infos

Sommerzeit/Winterzeit:
In der Schweiz gelten die europäischen Regeln für Sommer- und Winterzeit: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr).

Netzspannung:
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom.

Währung:
100 CHF (Schweizer Franken) ca 93,46 Euro
1 Euro ca. 1,07 CHF (Schweizer Franken)

 

Strassenverkehr

Tempolimits:
Innerorts 50 km/h
Außerorts 80 km/h
Schnellstrassen 100 km/h (Gespanne 80 km/h)
Autobahn 120 km/h
Gespanne dürfen davon abweichend nur 80 km/h,
schwere Wohnmobile nur 100 km/h

Autobahnen und die meisten Schnellstrassen dürfen nur mit gültiger Vignette befahren werden.
Promillegrenze:
0,5 Promille - Ausnahme: Fahranfänger (bis 3 Jahre Praxis) und Personen im begleitenden Fahren 0,1 Promille

Vorfahrt:
Auf Bergstrassen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug vorfahrt.

Schienenfahrzeuge haben innerorts Vorfahrt.

Halten und Parken:
Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand zeigen ein Parkverbot an und gelbe Linien bedeuten Halteverbot. Außerorts ist das Parken an Hauptstraßen verboten.

Parkplätze:
Parkplätze sind markiert und meist kostenpflichtig:

Weiße Zonen: Dies ist die häufigste und bekannteste Farbe für Parkfelder. Üblicherweise sind diese Parkflächen mit Parkuhren versehen.


Blaue Zonen: Hier benötigt man eine blaue Parkscheibe (auch EU-Parkscheibe). Das Parkieren ist hier üblicherweise zeitlich limitiert. Die Zeiterlaubnis für eine blaue Zone muss auf der entsprechenden Tafel gekennzeichnet sein.

Gelbe Zonen: Hier handelt es sich um Privat- oder Firmenparkplätze, auf welchen ohne die entsprechende Erlaubnis das Parken verboten ist.


Rote Zonen: Hier darf man mit einer Parkscheibe bis zu 15 Stunden kostenlos parken.

Licht:
Auf allen Strassen müssen Fahrzeuge tagsüber mit Abblendlicht bzw. Tagfahrleuchten fahren.

Mitführpflichten:
Ist im Führerschein eine Brillentragpflicht vermerkt, darf die Fahrt nicht fortgesetzt werden, wenn die Brille kaputt geht und keine Ersatzbrille zur Verfügung steht.

Winterausrüstung:
Eine direkte Pflicht für Winterreifen gibt es in der Schweiz nicht. Es ist allerdings sehr ratsam, witterungsabhängig in Eigenverantwortung Winterreifen zu nutzen, um bei Schäden die Mithaftung zu reduzieren.

Auf Strassen mit Beschilderung "Schneeketten obligatorisch" darf nur mit Schneeketten gefahren werden.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne:
Unfälle mit Personen- oder Sachschäden müssen sofort der Polizei gemeldet werden. Die Schäden müssen in einem Europäischen Unfallbericht eingetragen werden.

Abschleppen:
Beim Abschleppen sind nur 40 km/h erlaubt.

 
 

Notrufnummern

Polizei
112 oder 117
Feuerwehr
118
Rettungsdienst
144
Rettungsflugwacht
1414
Pannenhilfe
0800 140 140
 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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