Sommerzeit/Winterzeit: |
In Österreich gelten die europäischen Regeln für Sommer- und Winterzeit: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr). |
Netzspannung: |
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. |
Währung: |
Euro |
Tempolimits: |
Innerorts 50 km/h Außerorts 100 km/h (schwere Wohnmobile nur 70) Schnellstrassen 100 km/h (schwere Wohnmobile nur 70 km/h) Autobahn 130 km/h Gespanne dürfen davon abweichend nur 100 km/h, schwere Wohnmobile nur 80 km/h Autobahnen und Schnellstraßen (auch Stadtautobahnen) sind in Österreich mautpflichtig. Die Maut wird in Form einer Klebevignette oder GO-Box entrichtet. |
Promillegrenze: |
0,5 Promille - Ausnahme: Fahranfänger (bis 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins) 0,1 Promille |
Vorfahrt: |
Durch Anhalten verlieren Vorfahrtsberechtigte ihre Vorfahrt. Bei fehlender Ausweichmöglichkeit auf Bergstraßen muss dasjenige Fahrzeug zurücksetzen, dem dies wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind. |
Halten und Parken: |
Die gelbe durchgehende Linie am Straßenrand oder Gehsteig zeigt ein Halte- und Parkverbot an. Bei unterbrochene gelbe Linien besteht ein Parkverbot. Weiße Parkplatzmarkierungen zeigen reguläre Parkplätze an. Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. |
Kindersitze |
Alle Kinder bis 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einem geeigneten Kindersitz transportiert werden. |
Mitführpflichten: |
In mehrspurigen Fahrzeugen muß eine Warnweste mitgeführt und diese bei Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder Panne auf der Autobahn oder Landstraße angelegt werden. Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind. |
Winterausrüstung: |
Im Zeitraum von 1. November bis zum 15. April des Folgejahres besteht für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifenpflicht Auf Strassen mit Beschilderung "Schneeketten vorgeschrieben" darf nur mit Schneeketten gefahren werden. |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne: |
Unfälle mit Personen- oder Sachschäden müssen der Polizei gemeldet werden. Die Schäden sollen in einem Europäischen Unfallbericht eingetragen werden. |
Polizei |
112 oder 133 |
Feuerwehr |
122 |
Rettungsdienst |
144 |
Gasnotruf |
128 |
Bergrettungsdienst |
140 |
Ärtlicher Notdienst (Bereitschaftsdienst) |
141 |
Telefonseelsorge |
142 |
ÖAMTC |
120 (kostenpflichtig) |
Alle Angaben ohne Gewähr.