Nützliche Infos

Allgemeine Infos

Sommerzeit/Winterzeit:
In Österreich gelten die europäischen Regeln für Sommer- und Winterzeit: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr).

Netzspannung:
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom.

Währung:
Euro
 

Strassenverkehr

Tempolimits:
Innerorts 50 km/h
Außerorts 100 km/h (schwere Wohnmobile nur 70)
Schnellstrassen 100 km/h (schwere Wohnmobile nur 70 km/h)
Autobahn 130 km/h
Gespanne dürfen davon abweichend nur 100 km/h,
schwere Wohnmobile nur 80 km/h

Autobahnen und Schnellstraßen (auch Stadtautobahnen) sind in Österreich mautpflichtig. Die Maut wird in Form einer Klebevignette oder GO-Box entrichtet.

Promillegrenze:
0,5 Promille - Ausnahme: Fahranfänger (bis 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins) 0,1 Promille

Vorfahrt:
Durch Anhalten verlieren Vorfahrtsberechtigte ihre Vorfahrt.

Bei fehlender Ausweichmöglichkeit auf Bergstraßen muss dasjenige Fahrzeug zurücksetzen, dem dies wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.

An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.

Halten und Parken:
Die gelbe durchgehende Linie am Straßenrand oder Gehsteig zeigt ein Halte- und Parkverbot an.

Bei unterbrochene gelbe Linien besteht ein Parkverbot.

Weiße Parkplatzmarkierungen zeigen reguläre Parkplätze an.

Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben.

Kindersitze
Alle Kinder bis 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einem geeigneten Kindersitz transportiert werden.

Mitführpflichten:
In mehrspurigen Fahrzeugen muß eine Warnweste mitgeführt und diese bei Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder Panne auf der Autobahn oder Landstraße angelegt werden.

Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Winterausrüstung:
Im Zeitraum von 1. November bis zum 15. April des Folgejahres besteht für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifenpflicht

Auf Strassen mit Beschilderung "Schneeketten vorgeschrieben" darf nur mit Schneeketten gefahren werden.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne:
Unfälle mit Personen- oder Sachschäden müssen der Polizei gemeldet werden. Die Schäden sollen in einem Europäischen Unfallbericht eingetragen werden.

Notrufnummern

Polizei
112 oder 133
Feuerwehr
122
Rettungsdienst
144
Gasnotruf
128
Bergrettungsdienst
140
Ärtlicher Notdienst (Bereitschaftsdienst)
141
Telefonseelsorge
142
ÖAMTC
120
(kostenpflichtig)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Allgemeine News Über mich Interrail Impressum Datenschutz Kontakt