Sommerzeit/Winterzeit: |
In Tschechien gibt es zwei Zeitumstellungen: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr). |
Netzspannung: |
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. |
Währung: |
100 CZK sind ca. 3,70 € 1 € sind ca. 27 CZK |
Tempolimits: |
Innerorts 50 km/h Außerorts 90 km/h (Gespanne und schwere Wohnmobile abweichend nur 80 km/h) Schnellstraßen 110 km/h (Gespanne und Schwere Wohnmobile abweichend nur 80 km/h) Autobahn 130 km/h (Gespanne und Schwere Wohnmobile abweichend nur 80 km/h) |
Promillegrenze: |
0,0 Promille |
Vorfahrt: |
Rechts abbiegende Strassenbahnen haben Vorfahrt. |
Parken und Halten: |
Halteverbot: Halteverbot besteht bei durchgehenden gelben Linien am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn, sowie auf Brücken und bis 15 m vor und nach einem Bahnübergang. Parkverbot: Parkverbot besteht bei unterbrochenen gelben Linien, bei blauer Markierung auf der Fahrbahn, auf Brücken, bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, sowie 30 m vor und 5 m nach Haltestellen von Bussen und Stgraßenbahnen. Generell muß zwischen 5 und 19 Uhr beim Parken ein Abstand von 3,5 m zu Schienen der Straßenbahnen bestehen. |
Licht: |
Ganzjährig darf auch tagsüber nur mit Licht gefahren werden, Ersatzglühbirnen sind mitzuführen. |
Besondere Verkehrszeichen: |
Prujezd Zakazan => Durchfahrt verboten Jednosmerny Provoz => Einbahnstraße Dalkovy Provoz => Fernverkehr Objizdka => Umleitung Zakaz Zastaveni => Halteverbot Pro Drzitele Povoleni ABC => Beginn Parklizenzbereich Rozsvit Svetla => Licht einschalten Bez Poplatku => Gebührenfreie Straße Usek Castych Nehod => Unfallreiche Strecke Smyku Nebezpeci => Rutschgefahr Pri Snehu A Nehua Naledi Cesta Uzavreta´ => Straße wegen Schnee und Eis gesperrt |
Kindersitze: |
Kinder mit einer Körpergröße unter 150 cm oder weniger als 36 kg müssen in einem Kindersitz gesichert werden. |
Warnwestenpflicht: |
Bei einem Unfall oder einer Panne müssen die Fahrer beim Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen. Fußgänger müssen außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechten Sichtverhältnissen Kleidung mit reflektierende Zusätzen tragen. |
Winterausrüstung: |
Vom 01. November bis zum 31. März des Folgejahres gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. Unabhängig davon kann durch Beschilderung Winterreifenpflicht angeordnet werden. |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne: |
Unfälle mit Personenschäden, mit Sachschäden über 100.000 CZK oder bei einer ungeklärten Schuldfrage müssen der Polizei gemeldet werden. Die Schäden müssen auf einem mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht protokolliert werden. |
Polizei: |
158 oder 112 |
Stadtpolizei/Ordnungsamt: |
156 |
Rettungsdienst: |
155 oder 112 |
Feuerwehr: |
150 oder 112 |
Pannenhilfe: |
123 |
Alle Angaben ohne Gewähr.