Sommerzeit/Winterzeit: |
In Dänemark gibt es zwei Zeitumstellungen: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr). |
Netzspannung: |
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. |
Währung: |
100 DKK (Dänische Kronen) sind ca. 13,45 Euro 1 Euro ist etwa 7,43 DKK (Dänische Kronen) Bitte Kursschwankungen beachten. |
Tempolimits: |
Innerorts 50 km/h Außerorts 80 km/h (Gespanne und schwere Wohnmobile nur 70 km/h) Schnellstraßen 80 km/h (Gespanne nur 70 km/h) Autobahn 130 km/h (empfohlene Richtgeschwindigkeit), Gespanne und schwere Wohnmobile dürfen davon abweichend nur 80 km/h Auf allen Strassen muss tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchte gefahren werden. Es gilt das Reißverschlußprinzip zwischen fließendem und einfädelnden Verkehr Es gibt keine keine Verzögerungsspur vor Ausfahrten. |
Besondere Verkehrszeichen: |
Weiße Dreiecke auf Fahrbahn bedeuten "Vorfahrt gewähren". Busse haben beim Verlassen einer Haltestelle Vorfahrt. |
Promillegrenze: |
0,5 Promille |
Parken und Halten: |
Parken ist verboten bei durchgezogenem Streifen, wenn weniger als 10 m Abstand zu einem Fußgängerübergang, einer Strassenkreuzung oder einem Radausweg besteht, auf Radwegen, auf Füßgängerübergängen, an Bushaltestellen innerhalb von 12 m vor und danach sowie bei gelb markierten Bordstein. Wenn Parken durch Zusatzschilder zeitlich begrenzt ist, ist eine Parkscheibe zu verwenden. In Dänemark ist eine transparente, aufgeklebte Parkscheibe mit Viertelstundenteilung Pflicht, elektronische Ankunftsanzeigen sind erlaubt, deutsche Parkscheiben sollen geduldet werden. Bei Überschreiten der Parkzeit wird ein extrem hohes Bußgeld verhängt. |
Kindersitze: |
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein. Kinder über 3 Jahre und kleiner als 135 cm dürfen nur auf dem Rücksitz in einem geeigneten Kindersitz mitfahren. |
Winterausrüstung: |
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne: |
Bei Personenschäden muß die Polizei auf jeden Fall gerufen werden. Bei Sachschäden wird die Verwendung des Europäischen Unfallberichts empfohlen. |
Polizei: |
112 114 (bei weniger dringlichen Fällen) |
Feuerwehr: |
112 |
Rettungsdienst: |
112 |
ADAC: |
+49 (0) 180 222 22 22 |
Alle Angaben ohne Gewähr.