Sommerzeit/Winterzeit: |
In Frankreich gelten die europäischen Regeln für Sommer- und Winterzeit: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr). |
Netzspannung: |
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. |
Währung: |
Euro |
Tempolimits: |
Innerorts 50 km/h Außerorts 90 km/h (bei Regen und anderen Niederschlägen und wenn der Führerschein weniger als 3 Jahre alt ist nur 80 km/h) Schnellstrassen 110 km/h (bei Regen und anderen Niederschlägen und wenn der Führerschein weniger als 3 Jahre alt ist nur 100 km/h) Autobahn 130 km/h (bei Regen und anderen Niederschlägen, wenn der Führerschein weniger als 3 Jahre alt ist und für schwere Wohnmobile nur 110 km/h) Die meisten Autobahnen, sowie einige Schnellstrassen, Tunnel und Brücken sind in Frankreich gebührenpflichtig (Maut). |
Promillegrenze: |
0,5 Promille - Ausnahme: Fahranfänger (bis 3 Jahre nach Erhalt des Führerscheins) 0,2 Promille |
Vorfahrt: |
Vorfahrtsstrassen enden an Ortsschildern. In einem mehrspurigen Kreisverkehr muss derjenige, der von der Innen- auf die Außenspur wechseln will dem auf der Außenspur befindlichen Kfz die Vorfahrt gewähren. Vorfahrt haben auch Strassenbahnen. |
Halten und Parken: |
Blaue Markierungen auf der Strasse oder am Bordsteinrand bedeuten begrenztes (evtl. kostenpflichtige) Parken mit Parkscheibe hin Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot, durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. |
Besondere Verkehrszeichen: |
Toutes Directions = alle Richtungen Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) Ralentir = langsam fahren Centre Ville = zur Stadtmitte Déviation = Umleitung Passage interdit = Durchfahrt verboten Serrez à droite = Rechts halten Vous n'avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt Fin d'interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots BIS = Nebenstrecke/ Alternative Strecke |
Kindersitze |
Alle Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. |
Mitführpflichten: |
Alle Fahrzeugführer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder einer Panne aussteigen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen auch Radfahrer nachts oder bei schlechten Sichtbedingungen eine Warnweste tragen. Grundsätzlich muss ein Alkoholtestset mit französischer NF-Zertifizierung mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kleinkrafträder. |
Winterausrüstung: |
Winterreifen und Schneeketten können mittels Beschilderung vorgeschrieben werden. Diese Beschilderung kann auch kurzfristig aufgestellt werden. |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne: |
Bei Personenschäden muß die Polizei auf jeden Fall gerufen werden. Bei Sachschäden wird die Verwendung des Europäischen Unfallberichts empfohlen. Bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen müssen sich alle Insassen direkt hinter die Leitplanke begeben. Das Aufstellen eines Warndreiecks kann unterbleiben, wenn man sich dabei selbst in Gefahr begibt. Auf Landstrassen und innerorts müssen hingegen Warndreiecke aufgestellt werden. Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten. |
Polizei |
112 oder 17 |
Feuerwehr |
122 oder 18 |
Rettungsdienst |
112 oder 15 |
SOS Médecins (Ärzte rund um die Uhr) |
0147 077 777 |
Deutschsprachiger ADAC-Notruf in Frankreich |
04 72 17 12 22 |
Notruf vom Handy |
112 (Vom Handy die Vorwahl für Frankreich nicht vergessen, 0033 + Notrufnummer. ) |
Alle Angaben ohne Gewähr.