Sommerzeit/Winterzeit: |
In Deutschland gibt es zwei Zeitumstellungen: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr). |
Netzspannung: |
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. |
Währung: |
Euro |
Tempolimits: |
Innerorts 50 km/h Außerorts 100 km/h (50 km/h bei Sichtweiten unter 50 m) Gespanne und schwere Wohnmobile abweichend nur 80 km/h Autobahn 130 km/h (empfohlene Richtgeschwindigkeit), Gespanne dürfen davon abweichend nur 80 km/h, schwere Wohnmobile nur 100 km/h |
Promillegrenze: |
0,5 Promille - Ausnahme: Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren 0 Promille |
Schulbusse und Busse: |
Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schul- oder Linienbusse mit Warnblinker der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr. |
Besonderheiten an Ampeln: |
Befindet sich an einer Ampel ein nach rechts zeigender grüner Pfeil, so darf man auch bei Rot vorsichtig nach rechts abbiegen. |
Kreisverkehr: |
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr das Zeichen für Kreisverkehr angebracht, hat der Kreisverkehr vor den einfahrenden Fahrzeugen Vorfahrt. Fehlt das Zeichen für Kreisverkehr, gilt "rechts vor links". Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr haben Fußgänger Vorrang. Beim Einfahren in den Kreisverkehr haben Fußgänger dagegen keinen Vorrang. |
Parken und Halten: |
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. |
Licht: |
Fahren mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) tagsüber wird empfohlen. |
Warnwestenpflicht: |
In jedem Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Das Tragen der Warnweste liegt in der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer. |
Winterausrüstung: |
Winterreifenpflicht gilt situationsbedingt, ist also an die Wetterlage aber nicht an bestimmte Zeitabschnitte gebunden. |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne: |
Bei Panne oder Unfall ist die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufzustellen. Auf Autobahnen soll das Warndreieck etwa 150 m hinter dem Hindernis stehen. |
Abschleppen: |
Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden. |
Polizei |
110 |
Rettungsdienst, Notarzt |
112 |
Feuerwehr |
112 |
Ärztlicher Bereitschaftsnotdienst |
116 117 |
ADAC |
0180 222 22 22 |
Telefonseelsorge |
0800 111 01 11 |
Sperren Kreditkarte und Personalausweis |
116 116 |
Behördennotruf |
115 |
Alle Angaben ohne Gewähr.