Sommerzeit/Winterzeit: |
In Italien gelten die europäischen Regeln für Sommer- und Winterzeit: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr). |
Netzspannung: |
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. |
Währung: |
Euro |
Tempolimits: |
Innerorts 50 km/h Außerorts 90 km/h (Gespanne nur 70 km/h, schwere Wohnmobile nur 80 km/h) Schnellstrassen 110 km/h (Gespanne nur 70 km/h, schwere Wohnmobile nur 80 km/h, sowie allgemein bei Regen und Schnee oder wenn der Führerschein weniger als 3 Jahre alt ist nur 90 km/h) Autobahn (autostrada) 130 km/h (bei Regen oder Schnee nur 110 km/h, oder wenn der Führerschein weniger als 3 Jahre alt ist sowie für schwere Wohnmobile nur 100 km/h, Gespanne dürfen nur mit 80 km/h fahren) Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig. |
Promillegrenze: |
0,5 Promille - Ausnahme: Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger (bis 3 Jahre nach Erhalt des Führerscheins) 0,0 Promille |
Vorfahrt: |
Fahrzeuge im Kreisverkehr haben nur dann Vorfahrt, wenn dies durch Verkehrszeichen so geregelt ist, ansonsten gilt rechts vor links. |
Halten und Parken: |
Weiße Linien zeigen kostenfreie Parkplätze an. Gelbe Linien markieren reservierte Parkplätze. Schwarz-gelb markierte Bordsteine bedeuten absolutes Parkverbot. Blaue Markierungen bedeuten gebührenpflichtige Parkplätze an. |
Besondere Bestimmungen: |
Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten. |
Besondere Verkehrszeichen: |
Zone a Traffico Limitato- ZTL = Verkehrsbeschränkte Zone im Zentrum vieler Ortschaften und Städte mit Fahrverboten während der auf dem Schild angegebenen Zeiten Zona di silenzio = Hupverbot Deviazione = Umleitung Tenere la destra = Rechts fahren Tutte le direzioni = Alle Richtungen Rallentare = Langsam fahren Senso unico = Einbahnstraße Sbarrato = Gesperrt INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone |
Mitführpflichten: |
Außerhalb eines Ortsgebietes müssen alle Insassen eines Fahrzeuges Warnwesten tragen, wenn sie sich nach dem Aussteigen auf der Fahrbahn aufhalten. Keine Warnwestenpflicht besteht für Fahrer einspruriger Krafträder. |
Winterausrüstung: |
In Italien gibt es keine einheitlichen Regelungen für Winterreifen und Schneeketten. Auf die gültigen Regelungen wird durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen. Auf der Brennerautobahn (Brenner-Affi) und im Stadtgebiet Bozen gilt vom 15.11. bis zum 15. April des Folgejahres eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf man mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur fahren, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugscheins festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne: |
Bei Personenschäden muß die Polizei auf jeden Fall gerufen werden. Bei Sachschäden wird die Verwendung des Europäischen Unfallberichts empfohlen. Bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen müssen sich alle Insassen direkt hinter die Leitplanke begeben. Das Aufstellen eines Warndreiecks kann unterbleiben, wenn man sich dabei selbst in Gefahr begibt. Auf Landstrassen und innerorts müssen hingegen Warndreiecke aufgestellt werden. Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten. |
Abschleppen: |
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten. |
Polizei: |
112 oder 113 |
Feuerwehr: |
122 oder 115 |
Rettungsdienst: |
112 oder 118 |
Carabinieri (Gendarmerie): |
112 |
Polizia di Stato: |
113 |
Pannenhilfe (ACI): |
116 |
Bergrettung: |
118 |
Waldbrandmeldung: |
1515 |
Küstenwache: |
1530 |
Guardia di Finanza (Finanzpolizei): |
117 |
Alle Angaben ohne Gewähr.