Sommerzeit/Winterzeit: |
Im Großherzogtum Luxemburg gibt es zwei Zeitumstellungen: Am letzten Sonntag im März erfolgt die Umstellung auf Sommerzeit (die Uhr wird eine Stunde vorgestellt, von 2 auf 3 Uhr) und am letzten Sonntag im Oktober auf Winterzeit (die Uhr wird zurückgestellt von 3 auf 2 Uhr). |
Netzspannung: |
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. |
Tempolimits: |
Innerorts 50 km/h Außerorts 90 km/h (Gespanne und schwere Wohnmobile nur 75 km/h) Autobahn 130 km/h (Gespanne und schwere Wohnmobile nur 90 km/h) |
Promillegrenze: |
0,5 Promille - Ausnahme: Fahranfänger (Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre) nur 0,2 Promille |
Überholverbot: |
Generell gilt ein Überholverbot an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung. |
Parken und Halten: |
An Randsteinen mit gelber Linie, sowie 5 m vor und nach Übergängen für Fußgänger und Fahrradfahrer gilt ein Parkverbot. |
Weitere Regeln: |
Bei Stau im Tunnel ist ein Abstand von mindestens fünf Metern zwischen den Autos einzuhalten. |
Warnwestenpflicht: |
Alle Insassen müssen bei Verlassen des Fahrzeuges während einer Panne oder eines Unfalles eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. Wenn Fußgänger am Fahrbahnrand laufen, müssen sie ebenfalls eine Warnweste tragen. |
Winterausrüstung: |
Winterreifenpflicht besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Dies gilt nicht für Motorräder. |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne: |
Die Polizei sollte bei allen Unfällen informiert werden. Bei Sachschäden sollte der Europäische Unfallbericht verwendet werden. |
Polizei: |
112 113 |
Feuerwehr: |
112 |
Rettungsdienst: |
112 |
Alle Angaben ohne Gewähr.